Die Vorlesung "Privatrecht" soll eine Einführung in die Grundlagen des Privatrechts geben. Das Privatrecht - in Abgrenzung zum öffentlichen Recht - ist das durch die Bürger privatautonom im Rahmen der Vertragsfreiheit gesetzte Recht.
Zum Privatrecht in diesem Sinne zählen vor allem das Bürgerliche Recht, das umfassend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kodifiziert ist, sowie Sonderbereiche wie etwa das Handelsrecht als Privatrecht, das nur für sog. Kaufleute gilt, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht etc.
Konzeptionell sollen daneben wesentliche Grundlagen des juristischen Arbeitsweise (vulgo "Falltechnik") vermittelt, soweit diese für das allgemeine Verständnis von staatlich gesetztem Recht (Gesetze, Verordnungen etc.) und privat gesetztem Recht (insb. "Vertrag) wichtig und hilfreich sind.
- Lehrende:r: Philipp Jaspers