Diese Unterweisung vermittelt die Inhalte der arbeitsmedizinischen Vorsorge zum Umgang mit hautresorptiven kanzerogenen und keimzellmutagenen Gefahrstoffen (KMR-Stoffe) unter Laborbedingungen. Sollen Studierende oder Beschäftigte entsprechende Tätigkeiten ausführen, ist eine Teilnahme an dieser Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit verpflichtend. Weiterhin steht Ihnen im Rahmen der Wunschvorsorge zu, einen Termin beim betriebsärztlichen Dienst zu vereinbaren. Informationen hierzu erhalten Sie in der Unterweisung.

Diese Unterweisung muss alle drei Jahre wiederholt werden. Das Referat 7 | Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz wird Sie rechtzeitig auf die Notwendigkeit der Wiederholung hinweisen.

Sollten Sie Tätigkeiten mit KMR-Stoffen nicht unter Laborbedingungen ausüben, ist ein Termin beim betriebsärztlichen Dienst erforderlich. Melden Sie sich bitte bei Marlene Schmidt vom Referat 7 (arbeitsmedizinische-vorsorge@tu-dortmund.de oder Tel. -3310).

Wir wünschen viel Erfolg bei der Unterweisung und einen stets sicheren Umgang mit Gefahrstoffen!

Ihre Kolleginnen und Kollegen des Referat 7 | Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

Sicherheitsunterweisungen für Tarifbeschäftigte

Sicherheitsunterweisungen für Professorinnen und Professoren, Beamtinnen und Beamte, Beschäftigte in Nebengebieten

Dieser Lernkurs soll sicherheitsrelevante Themen, mit denen sich Beschäftigte hier an der TU Dortmund täglich auseinandersetzen in einer anschaulichen Darstellung vermittelt werden.

Ziel des Arbeitsschutzes und damit auch der Unterweisung ist es, sicherheits- und gesundheitsgerechte Zustände und Verhaltensweisen zu erreichen oder zu erhalten. Für Fragen rund um Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter aus dem Referat 7 persönlich zur Verfügung.

Für Lehrstuhl oder Fakultätsspzifische Unterweisungen steht Ihnen die jeweilige Fakultät bzw. der Lehrstuhl für Fragen oder Anregungen zur Verfügung.